Mitgliederversammlung der Maler- und Lackierer-Innung Steinfurt

In der jüngsten Innungsversammlung referierte der Geschäftsführer des Maler- und Lackierer-Innungsverbandes Westfalen, Herr Peter Schuchart, zum neuen BGB-Vertragsrecht, das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Als wichtigsten Erfolg der Verbandsarbeit benannte Herr Schuchart den nunmehr vollständigen Ersatz der Ein- und Ausbaukosten bei mangelhaftem Material. Er wies jedoch in diesem Zusammenhang besonders auf die Einhaltung der kaufmännischen Rügepflicht zur Durchsetzung entsprechender Forderungen hin. Er erläuterte den Innungsmitgliedern den Unterschied zwischen einem Bauvertrag und einem Verbraucher-Bauvertrag. Die häuftigsten Arbeiten im Maler- und Lackiererhandwerk, so Herr Schuchart, werden jedoch nach dem bisher bekannten Werkvertragsrecht abgehandelt.

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v.l.n.r.: Peter Schuchart, Alfred Engeler, Paul Laukötter, Hans-Michael Wiegers